Der Krieg und die Sanktionen in Brüssel haben in ganz Europa eine Energiekrise ausgelöst, die zu einem drastischen Anstieg der Marktpreise für Energie geführt hat. Die ungarische Regierung hat die seit zehn Jahren geltenden Energiepreissenkungen weitestgehend beibehalten. Laut eigenen Angaben werden ca 25% der Haushalte von den Erhöhungen betroffen sein.
Verbraucher können weiterhin Erdgas bis zu einer Jahresmenge von 63.645 MJ, d.h. mindestens 1.729 m3, zu ermäßigten Preisen kaufen. Oberhalb der reduzierten Bandgrenze müssen die Kunden nicht den realen Marktpreis, sondern den wesentlich günstigeren Wohnungsmarktpreis bezahlen.
Zeitraum des Rabatts
Die Ermäßigung gilt für den jährlichen Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 und wird nach Zeit und Verbrauch berechnet.
Abrechnung, monatlicher Verbrauch für Gas
Sie haben Anspruch auf die reduzierte Menge an jeder Ihrer Verbrauchsstellen. Die Höhe der Ermäßigung hängt nicht von der Anzahl der Personen und Haushalte ab, die das Gas am Verbrauchsort nutzen. Es ist nicht möglich, Mengen zwischen Verbrauchsstellen zu übertragen. Liegt Ihr Verbrauch unter der ermäßigten Bandbreite, wird in der Regel nur der ermäßigte Preis auf Ihrer Rechnung ausgewiesen.
Wenn Ihr Verbrauch die Vorzugsbandbreite überschreitet, enthält Ihre monatliche Rechnung sowohl den ermäßigten Preis als auch den Marktpreis für Haushalte, der niedriger ist als der tatsächliche Marktpreis, unabhängig von der vorgeschriebenen oder überzahlten Menge. Nach der Ablesung zahlen Sie für das tatsächlich verbrauchte Gas, unabhängig davon, ob Sie bis zur Jahresabrechnung eine monatliche Vorgabe oder eine monatliche Pauschale gezahlt haben. Bis zum Zeit- und Verbrauchsanteil der rabattierten Menge für den Abrechnungszeitraum wird Ihnen der ermäßigte Tarif berechnet, darüber hinausgehende Verbräuche werden zum höheren Wohnungsmarkttarif abgerechnet. Dabei ist zu beachten, dass die aufgrund der zeit- und verbrauchsabhängigen Berechnung nicht genutzte Rabattmenge nicht verloren geht, sondern bei der nächsten Abrechnung berücksichtigt wird.
Wenn Sie Ihre monatlichen Kosten von Winter bis Sommer ausgleichen und so Ihre Ausgaben berechenbarer machen wollen, entscheiden Sie sich für eine pauschale, gleichmäßige Abrechnung. Bei der Festlegung des monatlichen Betrags sollten Sie jedoch Ihre Verbrauchsgewohnheiten berücksichtigen.
Rechnungen, Rechnungszahlung
Zum ersten Mal werden wir Ihnen eine Rechnung schicken, die den Marktpreis für Haushalte mit überdurchschnittlichem Verbrauch enthalten kann. Der Einzelhandelspreis liegt jedoch immer noch deutlich unter dem Weltmarktpreis.
Ihre Rechnung kann auch den Verbrauch vor dem 1. August enthalten, der zu dem vor dem 1. August geltenden ermäßigten Preis berechnet wird.
Bitte beachten Sie, dass die Info-Box auf unseren Rechnungen geändert wurde, um die wichtigsten Informationen aufzunehmen. Sie sehen nun, wie viel Sie für den in Ihrer Rechnung ausgewiesenen Verbrauch ohne die Ermäßigung gezahlt hätten und wie viel Sie dank der Ermäßigung gespart haben.
Ermäßigungen
Eigentumswohnungen und Wohnungsgenossenschaften haben Anspruch auf einen Nachlass für jede einzelne Wohnung zusätzlich zu dem Nachlass für den gemeinsamen Verbrauch. Um die zusätzliche Menge in Anspruch nehmen zu können, müssen sie eine Erklärung abgeben.
Große Familien haben Anspruch auf eine Ermäßigung. Für diese Familien ist die durchschnittliche Verbrauchsgrenze höher, da der allgemeine Durchschnittsverbrauch von 1729 m3 bei drei Kindern um zusätzliche 600 m3 und bei jedem weiteren Kind um 300 m3 steigt. Große Familien können die Großfamilienbeihilfe bei den Behörden beantragen.
Verbraucher können weiterhin Strom bis zu einer Höchstmenge von 2523 kWh pro Jahr zu ermäßigten Preisen kaufen. Oberhalb der reduzierten Bandgrenze müssen die Kunden nicht den realen Marktpreis, sondern den wesentlich günstigeren Wohnungsmarktpreis bezahlen.
Zeitraum des Rabatts
Die abgezinste Menge gilt für den Jahreszeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023, berechnet pro rata temporis.
Abrechnung, monatlicher Verbrauch für Strom
Sie haben Anspruch auf den ermäßigten Betrag für jede Verbrauchsstelle pro Zählpunkt (d. h. zum Beispiel für Ihren Tageszähler und Ihren gesteuerten Zähler). Der Abzinsungssatz wird nicht von der Anzahl der Personen oder Haushalte beeinflusst, die den Strom an der Abnahmestelle verbrauchen. Eine Übertragung von Mengen zwischen Messstellen ist nicht möglich.
Liegt Ihr Verbrauch unter der ermäßigten Bandgrenze, wird in der Regel nur der ermäßigte Preis auf Ihrer Rechnung ausgewiesen. Wenn Ihr Verbrauch die Vorzugsbandbreite überschreitet, enthält Ihre monatliche Rechnung sowohl den ermäßigten als auch den marktüblichen Preis, unabhängig davon, ob Sie zu viel oder zu wenig gezahlt haben.
Nach der Ablesung bezahlen Sie den tatsächlich verbrauchten Strom, unabhängig davon, ob Sie bis zur Jahresabrechnung eine monatliche Vorgabe oder eine monatliche Pauschale bezahlt haben. In jedem Fall stellen wir Ihnen den Anteil Ihres Verbrauchs bis zum ermäßigten Betrag für den Abrechnungszeitraum zum ermäßigten Tarif in Rechnung, und wenn Sie mehr verbraucht haben, stellen wir Ihnen den Betrag zum höheren Markttarif in Rechnung. Es ist wichtig zu wissen, dass eine nicht genutzte rabattierte Menge aufgrund einer anteiligen Abrechnung nicht verloren geht und bei der nächsten Abrechnung berücksichtigt wird.
Wenn Sie Ihre monatlichen Kosten von Winter bis Sommer ausgleichen und so Ihre Ausgaben berechenbarer machen wollen, entscheiden Sie sich für eine pauschale, gleichmäßige Abrechnung. Bei der Festlegung des monatlichen Betrags sollten Sie jedoch Ihre Verbrauchsgewohnheiten berücksichtigen.
Rechnungen, Rechnungszahlung
Zum ersten Mal werden wir Ihnen eine Rechnung schicken, die den Marktpreis für Haushalte mit überdurchschnittlichem Verbrauch enthalten kann. Der Einzelhandelspreis liegt jedoch immer noch deutlich unter dem Weltmarktpreis.
Ihre Rechnung kann auch den Verbrauch vor dem 1. August enthalten, der zu dem vor dem 1. August geltenden ermäßigten Preis berechnet wird.
Bitte beachten Sie, dass die Info-Box auf unseren Rechnungen geändert wurde, um die wichtigsten Informationen aufzunehmen. Sie sehen nun, wie viel Sie für den in Ihrer Rechnung ausgewiesenen Verbrauch ohne die Ermäßigung gezahlt hätten und wie viel Sie dank der Ermäßigung gespart haben.
Ermäßigungen
Der kollektive Verbrauch von Wohnungseigentümern und Wohnungsbaugesellschaften gilt als privater Verbrauch und kommt daher für den ermäßigten Steuersatz für Privathaushalte in Betracht. Dies gilt auch für den kollektiven Verbrauch einer Eigentumswohnung oder einer Wohnungsbaugesellschaft, die noch nicht als Haushalt für den Universaldienst in Frage kommt, aber dies muss angegeben werden.
Für den Stromverbrauch elektrischer medizinischer Hilfsmittel, die von einer behinderten Person verwendet werden, kann bei den staatlichen Stellen ein zusätzlicher Rabatt von 1697 kWh/Jahr beantragt werden.