Ungarn erhebt im Gegensatz zu Deutschland keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer in direkter Verwandtschaft – ein interessanter Vorteil für deutsche Investoren, die ungarisches Immobilienvermögen innerhalb der Familie weitergeben möchten. Doch Vorsicht: Wer in Deutschland steuerlich ansässig ist, unterliegt mit seinem Weltvermögen der deutschen Erbschaftsteuer.
Unterschied zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht
Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)
Wer als Erblasser oder Beschenkter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, unterliegt mit seinem gesamten weltweiten Vermögen der deutschen Erbschaft- und Schenkungssteuer.- Unabhängig vom Ort der Immobilie oder Gesellschaft
- Auch ungarische Immobilien und Kft-Anteile werden besteuert
- Freibeträge nach deutschem Recht anwendbar (z. B. 400.000 € für Kinder)
Beschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG)
Wenn weder der Erblasser noch der Empfänger in Deutschland leben, aber <strong“Inlandsvermögen vorhanden ist (z. B. eine deutsche Immobilie), greift die beschränkte Steuerpflicht.- Nur das deutsche Vermögen ist steuerpflichtig
- Ungarische Immobilien oder Firmenanteile sind nicht betroffen
- Freibeträge gelten nicht oder nur anteilig
Vergleichstabelle: Steuerpflicht bei Erbschaft/Schenkung
| Kriterium | Unbeschränkte Steuerpflicht | Beschränkte Steuerpflicht |
|---|---|---|
| Wohnsitz DE (Erblasser oder Erwerber) | Ja | Nein |
| Besteuerung weltweiten Vermögens | Ja | Nein |
| Ungarische Immobilie wird besteuert | Ja | Nein |
| Freibeträge nach deutschem Recht | Ja | Nur eingeschränkt |
Direkte Grundbuchanteile vs. Unternehmens-Anteile (kft)
Bei Investments in Ungarn unterscheidet man zwischen:- Direkten Immobilienanteilen, eingetragen im Grundbuch
- Gesellschaftsanteilen an einer ungarischen Kft (Kapitalgesellschaft, ähnlich GmbH)
Vergleichstabelle: Vererbung oder Schenkung
| Aspekt | Grundbuchanteil | Kft-Anteil |
|---|---|---|
| Form der Übertragung | Grundbuchumschreibung | Notarieller Anteilskaufvertrag & Registereintrag |
| Ungarische Steuerpflicht | Keine (in direkter Linie) | Keine |
| Deutsche Steuerpflicht (bei unbeschränkter Pflicht) | Ja | Ja |
| Wertfeststellung | Verkehrswert der Immobilie | Unternehmenswert der Kft |
| Freibeträge (z. B. Kind) | Ja, bis 400.000 € | Ja, bis 400.000 € |
Gestaltungsmöglichkeiten zur Steuervermeidung
1. Wohnsitzverlagerung ist nicht automatisch steuerfrei
Die Verlagerung des Wohnsitzes nach Ungarn kann langfristig helfen, die deutsche Erbschaftsteuer auf ausländisches Vermögen zu vermeiden. Entscheidend ist dabei nicht, ob das gesamte Vermögen verlagert wird – sondern ob die vererbten oder verschenkten Vermögenswerte in Deutschland steuerpflichtig sind.- Deutsches Vermögen (z. B. eine vermietete Wohnung in Berlin) bleibt steuerpflichtig
- Ungarisches Vermögen (Immobilien oder Kft-Anteile) kann von der deutschen Erbschaftsteuer ausgenommen sein
2. Nutzung der beschränkten Steuerpflicht bewusst planen
Wer seinen Lebensmittelpunkt vollständig nach Ungarn verlagert und nur noch dort investiert, kann neue Vermögenswerte außerhalb der deutschen Steuerpflicht aufbauen. Auch bei beschränkter Steuerpflicht sind diese in Ungarn gelegenen Werte in der Regel nicht von der deutschen Erbschaftsteuer betroffen.3. Option auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 3 ErbStG)
Wer beschränkt steuerpflichtig ist, kann auf Antrag wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt werden, um die vollen Freibeträge zu nutzen (z. B. 400.000 € bei Kindern). Das ergibt nur dann Sinn, wenn der steuerpflichtige Erwerb den Freibetrag unterschreitet.4. Gestaffelte Schenkung mit Freibeträgen
Alle zehn Jahre können Freibeträge erneut genutzt werden. Bei frühzeitiger Planung ist somit eine steuerfreie Weitergabe von größeren Vermögen in mehreren Tranchen möglich.Beispiel: Vererbung mit gemischtem Vermögen
- Person A wohnt und lebt seit 5 Jahren in Ungarn
- A besitzt weiterhin eine vermietete Wohnung in Berlin → beschränkt steuerpflichtig in Deutschland
- A vererbt seine Beteiligung an einer ungarischen Kft oder seine ungarische Wohnung an Kind B (ebenfalls mit Wohnsitz in Ungarn)
Ergebnis:
- Die Berliner Wohnung unterliegt der deutschen Erbschaftsteuer
- Die ungarische Immobilie oder Kft-Beteiligung nicht – sie bleibt in Deutschland steuerfrei
Fazit
Auch wenn Ungarn selbst keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer in gerader Linie erhebt, bleibt für deutsche Investoren die deutsche Steuerpflicht ein entscheidender Faktor. Wer seine Beteiligung an einer ungarischen Immobilie oder Kft rechtzeitig strukturiert und seinen Wohnsitz entsprechend plant, kann erhebliche Steuervorteile erzielen oder vermeiden, in die volle Steuerpflicht zu geraten.
Stand: Oktober 2025
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Informationen wurden sorgfältig recherchiert und basieren auf dem zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Stand. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.


