Immmobilien in Ungarn vererben – Was Investoren wissen müssen
Grabstätte von Kossuth Lajos in Budapest - schön, aber leider unbewohnbar

Ungarn erhebt im Gegensatz zu Deutschland keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer in direkter Verwandtschaft – ein interessanter Vorteil für deutsche Investoren, die ungarisches Immobilienvermögen innerhalb der Familie weitergeben möchten. Doch Vorsicht: Wer in Deutschland steuerlich ansässig ist, unterliegt mit seinem Weltvermögen der deutschen Erbschaftsteuer.

In diesem Artikel klären wir, wann in Deutschland Steuerpflicht entsteht, worin sich direkte Grundbuchanteile und Kft-Gesellschaftsanteile unterscheiden – und wann eine Verlagerung des Wohnsitzes nach Ungarn steuerlich sinnvoll sein kann. Ein Hinweis vorab: wir haben die Information nach bestem Wissen recherchiert und zusammengestellt, können aber keine Haftung übernehmen für Folgen, die sich aus Fehlern oder veralteten Informationen, etwa durch neuere Gesetzesänderungen ergeben. Im Zweifel befragen Sie bitte einen Experten oder Expertin!

Unterschied zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht

Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

Wer als Erblasser oder Beschenkter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, unterliegt mit seinem gesamten weltweiten Vermögen der deutschen Erbschaft- und Schenkungssteuer.
  • Unabhängig vom Ort der Immobilie oder Gesellschaft
  • Auch ungarische Immobilien und Kft-Anteile werden besteuert
  • Freibeträge nach deutschem Recht anwendbar (z. B. 400.000 € für Kinder)

Beschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG)

Wenn weder der Erblasser noch der Empfänger in Deutschland leben, aber <strong“Inlandsvermögen vorhanden ist (z. B. eine deutsche Immobilie), greift die beschränkte Steuerpflicht.
  • Nur das deutsche Vermögen ist steuerpflichtig
  • Ungarische Immobilien oder Firmenanteile sind nicht betroffen
  • Freibeträge gelten nicht oder nur anteilig

Vergleichstabelle: Steuerpflicht bei Erbschaft/Schenkung

Kriterium Unbeschränkte Steuerpflicht Beschränkte Steuerpflicht
Wohnsitz DE (Erblasser oder Erwerber) Ja Nein
Besteuerung weltweiten Vermögens Ja Nein
Ungarische Immobilie wird besteuert Ja Nein
Freibeträge nach deutschem Recht Ja Nur eingeschränkt

Direkte Grundbuchanteile vs. Unternehmens-Anteile (kft)

Bei Investments in Ungarn unterscheidet man zwischen:
  • Direkten Immobilienanteilen, eingetragen im Grundbuch
  • Gesellschaftsanteilen an einer ungarischen Kft (Kapitalgesellschaft, ähnlich GmbH)
Beide Vermögensarten unterliegen bei unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland der Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

Vergleichstabelle: Vererbung oder Schenkung

Aspekt Grundbuchanteil Kft-Anteil
Form der Übertragung Grundbuchumschreibung Notarieller Anteilskaufvertrag & Registereintrag
Ungarische Steuerpflicht Keine (in direkter Linie) Keine
Deutsche Steuerpflicht (bei unbeschränkter Pflicht) Ja Ja
Wertfeststellung Verkehrswert der Immobilie Unternehmenswert der Kft
Freibeträge (z. B. Kind) Ja, bis 400.000 € Ja, bis 400.000 €

Gestaltungsmöglichkeiten zur Steuervermeidung

1. Wohnsitzverlagerung ist nicht automatisch steuerfrei

Die Verlagerung des Wohnsitzes nach Ungarn kann langfristig helfen, die deutsche Erbschaftsteuer auf ausländisches Vermögen zu vermeiden. Entscheidend ist dabei nicht, ob das gesamte Vermögen verlagert wird – sondern ob die vererbten oder verschenkten Vermögenswerte in Deutschland steuerpflichtig sind.
  • Deutsches Vermögen (z. B. eine vermietete Wohnung in Berlin) bleibt steuerpflichtig
  • Ungarisches Vermögen (Immobilien oder Kft-Anteile) kann von der deutschen Erbschaftsteuer ausgenommen sein

2. Nutzung der beschränkten Steuerpflicht bewusst planen

Wer seinen Lebensmittelpunkt vollständig nach Ungarn verlagert und nur noch dort investiert, kann neue Vermögenswerte außerhalb der deutschen Steuerpflicht aufbauen. Auch bei beschränkter Steuerpflicht sind diese in Ungarn gelegenen Werte in der Regel nicht von der deutschen Erbschaftsteuer betroffen.

3. Option auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 3 ErbStG)

Wer beschränkt steuerpflichtig ist, kann auf Antrag wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt werden, um die vollen Freibeträge zu nutzen (z. B. 400.000 € bei Kindern). Das ergibt nur dann Sinn, wenn der steuerpflichtige Erwerb den Freibetrag unterschreitet.

4. Gestaffelte Schenkung mit Freibeträgen

Alle zehn Jahre können Freibeträge erneut genutzt werden. Bei frühzeitiger Planung ist somit eine steuerfreie Weitergabe von größeren Vermögen in mehreren Tranchen möglich.

Beispiel: Vererbung mit gemischtem Vermögen

  • Person A wohnt und lebt seit 5 Jahren in Ungarn
  • A besitzt weiterhin eine vermietete Wohnung in Berlin → beschränkt steuerpflichtig in Deutschland
  • A vererbt seine Beteiligung an einer ungarischen Kft oder seine ungarische Wohnung an Kind B (ebenfalls mit Wohnsitz in Ungarn)

Ergebnis:

  • Die Berliner Wohnung unterliegt der deutschen Erbschaftsteuer
  • Die ungarische Immobilie oder Kft-Beteiligung nicht – sie bleibt in Deutschland steuerfrei

Fazit

Auch wenn Ungarn selbst keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer in gerader Linie erhebt, bleibt für deutsche Investoren die deutsche Steuerpflicht ein entscheidender Faktor. Wer seine Beteiligung an einer ungarischen Immobilie oder Kft rechtzeitig strukturiert und seinen Wohnsitz entsprechend plant, kann erhebliche Steuervorteile erzielen oder vermeiden, in die volle Steuerpflicht zu geraten.

Stand: Oktober 2025

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Informationen wurden sorgfältig recherchiert und basieren auf dem zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Stand. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.

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